| 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Panorama Hotel- und Service GmbH
I. Anwendungsbereich
-
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelverträge und für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz- und Banketträumen sowie
für alle dem Kunde (Gast/Veranstalter/Besteller) erbrachten Leistungen und Lieferungen der oben aufgeführten Betriebe der Panorama Hotel- und
Service GmbH (in folgendem alle vier als „Hotel“ bezeichnet).
-
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei
denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss, -partner
-
Auf eine Buchungsanfrage kommt mit entsprechender mündlicher oder schriftlicher Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande. Vertragspartner
sind die Panorama Hotel und Service GmbH und der Kunde.
-
Ist der Besteller nicht der Veranstalter / Gast selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so
haften diese gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle Buchungsrelevanten
Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
-
Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hotels auf Dritte übertragen werden.
-
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen, Zimmer oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs-
und ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
-
Das Hotel ist verpflichtet, die bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
-
Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende
Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
-
Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich Service und Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich das Hotel eine angemessene Preiserhöhung vor.
-
Rechnungen sind bei Abreise fällig und sofort bar oder mit Kreditkarten im Hotel zu zahlen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden
nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden.
Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
-
Bei Vorliegen einer schriftlichen Kostenübernahme besteht die Möglichkeit einer Debitor-Rechnung. Diese sind sofort nach Zugang ohne Abzug
zahlbar.
-
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt Verzugszinsen zu berechnen.
-
Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Kunden im Hotel auflaufende Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung
jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlungen zu verlangen.
IV. Rücktritt des Kunden, Stornierungen
-
Zimmerbuchungen
bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei
danach:
|
|
|
Übernachtung/Vollpension
|
60%
|
|
Übernachtung/Halbpension
|
70%
|
|
Übernachtung/Frühstück oder keine Anreise erfolgt
|
80%
|
-
Bankettbuchungen, Tagungspauschalen, Raumgebühren
|
bis 30 Tage vor Anreise freies Rücktrittsrecht
|
|
|
ab 29 Tage bis 16 Tage vor Anreise
|
30%
|
|
ab 15 Tage bis 3 Tage vor Anreise
|
50%
|
|
ab 2 Tage vor Anreise
|
100%
|
|
Der Prozentsatz wird jeweils vom vereinbarten Preis berechnet.
|
-
Eine Änderung der Personenzahl bedarf der schriftlichen Rückbestätigung des Hotels. Für die Berechnung der Rücktrittsfristen wird der Tag, auf den der
Leistungsbeginn fällt, nicht mitgerechnet. Für die Einhaltung der jeweiligen Frist muss die Rücktrittserklärung spätestens um 18.00 Uhr am Tag des Fristablaufs
bei uns eingegangen sein.
V. Rücktritt des Hotels / Kündigung
-
Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
-
der Kunde eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung
nicht leistet;
-
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; in diesem Falle
zahlt das Hotel eine geleistete Vorauszahlung unverzüglich zurück;
-
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
-
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen
ist;
-
Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
-
Es entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.
-
Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Kunden überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses,
ohne dass dadurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird; dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren
Schadens vorbehalten.
VI. An- und Abreise
-
Die reservierten Zimmer stehen dem Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung der Zimmer.
-
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, es sei denn, das Hotel hat dies schriftlich bestätigt.
-
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei Spätabreise kann das
Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den Tageszimmerpreis in
Rechnung stellen. Ab 18:00 Uhr ist der volle Zimmerpreis zu bezahlen.
VII. Haftung des Hotels, Verjährung
-
Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet
werden. Jedoch wird sich das Hotel um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen bemühen.
-
Das Hotel haftet dem Kunden nach der Bestimmung des § 701 BGB. Die Haftung wird begrenzt auf das 100fache des Übernachtungspreises,
maximal 3.500,00 €, für Geld und Wertsachen jedoch bis maximal 800,00 €. Für eingebrachte Sachen (z.B. Seminar- und Tagungsgeräte wie Videorecorder,
Monitore, Kameras, EDV-Geräte usw.) wird keine Haftung übernommen, sofern sie nicht gegen Empfangsbestätigung in die Obhut des
Hotels gegeben wurden. Dies gilt auch für eingebrachte Güter bei Verkaufsausstellungen oder Produktpräsentationen.
-
Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schäden geltend macht, die auf einer Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit beruhen. Das Hotel haftet außerdem nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Kunde sonstige Schäden geltend macht,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
des Hotels beruhen. Soweit dem Hotel keine vorsätzliche Schädigung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung bezüglich sonstiger
Schäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
das Hotel schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
-
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, es sei denn dass der Schaden auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Schädigung einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruht.
In diesem Falle muss der Schaden spätestens vor Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
-
Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen, Schadenersatzansprüche des Kunden sind jedoch ausgeschlossen.
-
Post- und Warensendungen zu Händen des Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf
Wunsch die Nachsendung derselben. Die Kosten hierfür trägt der Gast. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
-
Fundsachen werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträt 6 Monate.
-
Im Rahmen seiner Dienstleistung übernimmt das Hotel in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung
der Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche KFZ-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich
ausgeschlossen.
VIII. Haftung des Gastes/Veranstalters für Schäden
-
Der Kunde haftet für die durch ihn oder seine Gäste verursachten Schäden.
-
Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. - Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus
seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
-
Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten ( z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
-
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw.
im Hotel. Dass Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des
Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungshilfen.
-
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung
und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
-
Die mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter
das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum,
kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines
höheren Schadens vorbehalten.
X. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
-
Soweit das Hotel für den Kunde auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in
Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel
von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
-
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung.
Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen der technischen Anlagen des Hotels gehen zulasten
des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
-
Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das
Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
-
Störungen an dem Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen
können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu verantworten hat.
XI. Schlussbestimmungen
-
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen.
Dies gilt auch für die Aufhebung / Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
Mündliche Absprachen werden erst wirksam, wenn Sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.
-
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
-
Soweit gesetzlich zugelassen ist Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen zwischen Hotel und Gast Stuttgart.
-
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
|